Dieses Sitzzuteilungsverfahren ist auch als Hamilton-Verfahren bekannt und stellt eine Quotenmethode dar, bei der ein Ausgleich über die größten Reste geschaffen wird. Hierbei wird im ersten Schritt die Quote für die einzelnen Parteien berechnet, indem die Anzahl der Stimmen für die Partei durch die Anzahl der insgesamt abgegebenen Stimmen (ohne Stimmenthaltungen) dividiert und das Ergebnis mit der Anzahl der zu vergebenden Mandate multipliziert wird. Der ganzzahlige Anteil dieser Quote wird als Sitzzahl direkt zugeteilt. Das Problem besteht darin, dass mit diesem Verfahren nicht alle Sitze sofort vergeben werden. Deshalb ist ein zweiter Schritt erforderlich, in dem die Restsitze bis zur festgelegten Anzahl der insgesamt zu wählenden Mandatsträger in der Reihenfolge der höchsten Nachkommateile der Quote vergeben werden. Das Verfahren verhält sich also neutral hinsichtlich der Größe der einzelnen Parteien, es wird allerdings keine vollständige Konsistenz gewährleistet. Außerdem kann das sogenannte Alabama-Paradoxon auftreten, dass eine Partei bei gleichem Wahlergebnis ein Mandat verlieren kann, wenn insgesamt z.B. durch eventuelle Ausgleichsmandate mehr Mandate vergeben werden. Das Hare-Niemeyer-Verfahren wurde für die Berechnung der Sitzverteilung bei den Bundestagswahlen von 1987 bis 2005 angewandt.