Auch dieses Verfahren ist unter verschiedenen Namen bekannt, so als Hagenbach- Bischoff-Verfahren oder Jefferson-Verfahren. Für das Verfahren gibt es mehrere Varianten, die aber, obwohl unterschiedliche Algorithmen zugrunde liegen, immer das gleiche Ergebnis hinsichtlich der Sitzzuteilung liefern, verbreitet sind insbesondere das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren, das Divisorverfahren mit Abrundung und das Quasi-Quoten-Verfahren von Hagenbach-Bischoff. Beim Höchstzahlverfahren werden die Stimmen der Parteien nacheinander durch 1,2,3,… dividiert, unter den sich daraus ergebenden Zahlen wird jeweils die höchste herausgesucht, wofür die entsprechende Partei ein Mandat erhält, das nächste Mandat wird für die zweithöchste Zahl vergeben usw. bis alle Mandate vergeben sind. Beim Divisorverfahren werden die Stimmen der Parteien durch eine geeignete Zahl dividiert (diese Zahl repräsentiert die Größe ‚Stimmen pro Sitz‘), danach wird abgerundet und das Ergebnis ist die Anzahl der Mandate der jeweiligen Partei. Nach Hagenbach-Bischoff erfolgt zunächst eine Grundverteilung, indem die Stimmen der Parteien dividiert werden durch die um 1 erhöhte Anzahl der Gesamtstimmen, das Ergebnis wird mit der ebenfalls um 1 erhöhten Gesamtsitzzahl multipliziert. Nach Abrundung ergibt sich die Sitzzahl. Allerdings werden mit dieser Variante nicht unbedingt alle Sitze verteilt, der Rest wird dann nach einem Höchstzahlprinzip zugeordnet. Der Nachteil des d’Hondt-Verfahrens besteht in der gelegentlichen Bevorzugung großer Parteien. Bei Bundestagswahlen fand dieses Verfahren seit Gründung der Bundesrepublik bis 1983 Anwendung.