Abstimmung nur durch die Bezeichnung von Kandidaten
Bei diesem Wahlverfahren wird weder eine Rangfolge vorgegeben, noch erfolgt eine Benotung der einzelnen Kandidaten.
– Eine Möglichkeit ist hierbei, den oder die Kandidaten durch relative Mehrheit zu wählen. Bei dieser Form hat derjenige, der die meisten Stimmen erhält, weder abhängig von der Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen, noch davon, ob man mehr als 50% erreicht, die Wahl gewonnen. Dieses Wahlverfahren führt fast in allen Fällen, mit Ausnahme von Stimmengleichheit, sofort zu einem Ergebnis. Alle Stimmen, die nicht für den gewählten Kandidaten abgegeben wurden, sind verloren. Ein Kandidat, der nur das Vertrauen einer Minderheit genießt, aber relativ die meisten Stimmen erhält, da sich die Reststimmen auf viele andere Kandidaten verteilen, geht als Sieger aus der Wahl hervor. Das Verfahren gilt als sehr abgeschwächte Form einer Wahl, Anwendung findet es z.B. bei der Elternvertreterwahl in der Schule. » Weiterlesen