Abstimmung mit Angabe einer Rangfolge mit unterschiedlichen Rangzuweisungen für alle oder einige Kandidaten
– Bei der Coombs-Wahl handelt es sich um ein Verfahren, das die Wahl eines einzelnen Siegers als Ziel hat. Die Wähler können hierbei Präferenzen an die einzelnen Kandidaten vergeben. Erreicht kein Kandidat bei den Erstpräferenzen die absolute Mehrheit, so wird der Kandidat, der am häufigsten die schlechteste oder gar keine Präferenz erhielt, gestrichen, die restlichen Kandidaten bleiben im Rennen bzw. rücken entsprechend einen Platz nach vorn, falls der ausgeschiedene Kandidat im einzelnen Voting vor ihnen platziert war. Dieses Verfahren wird so lange fortgesetzt, bis ein Kandidat über die absolute Mehrheit an jetzt entstandenen Erstpräferenzen verfügt. Das Verfahren kann im Extremfall dazu führen, dass ein Kandidat, der von der Mehrzahl der Wähler besser präferiert wird als alle anderen, trotzdem ausscheidet, da er, wenn auch nur von einer starken Minderheit, am häufigsten die schlechteste Präferenz erhielt.
– Ein anderes Verfahren besteht in der Möglichkeit, eine Ersatzstimme, auch Alternativstimme oder Zweitpräferenz genannt, zu vergeben. Der Sinn dieses Verfahrens besteht darin, Wählern, die ihre Erststimme einer Partei gegeben haben, die an der Sperrklausel scheitern, trotzdem eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf das Wahlergebnis zu ermöglichen, denn genau in dieser Situation kommt die Ersatzstimme zur Verwendung. Auch bei der Wahl einzelner Mandatsträger kann ein solches Verfahren zum Einsatz kommen, um eine Stichwahl zu vermeiden, falls der Kandidat mit der relativen Mehrheit unter Hinzuziehung der Ersatzstimmen die entsprechende qualifizierte Mehrheit erreicht. Das Verfahren soll verhindern, dass bei Wahlsystemen mit Sperrklauseln Wähler nicht schon von Beginn an bestimmte Parteien, die wenig Chancen besitzen, die Sperrklausel zu überwinden, nicht wählen.
– Wie schon die Coombs-Wahl, birgt auch das Instant-Runoff-Voting, auch Rangfolgewahl genannt, Probleme in sich. Ursprünglich war dieses Verfahren nur für die Besetzung ausschließlich eines Postens gedacht. Der Wähler kann auch hier eine Rangfolge für die einzelnen Kandidaten aufstellen, bzw. einzelnen Kandidaten auch keinen Rang zuweisen. Bei der Auswertung wird dann aus den Einzelergebnissen eine Gesamtrangfolge zusammengestellt. Der Kandidat, der die wenigsten Platz 1 – Stimmen erhalten hat, scheidet aus, die anderen Kandidaten rücken entsprechend auf. Danach erfolgt erneut eine Auswertung, das wird so lange fortgesetzt, bis ein Kandidat mehr als 50% Platz 1 – Stimmen auf sich vereint. Dadurch werden Stichwahlen vermieden. Anwendung findet dieses Verfahren beispielsweise in Australien.
– Auch bei der Borda-Wahl stellt der Wähler eine Rangfolge für die einzelnen Kandidaten auf. Diese Rangfolge wird dann bei der Auswertung in ein Punktesystem umgesetzt. Für diese Umrechnung gibt es zwei Methoden, entweder der Erstplatzierte erhält einen Punkt weniger als es Kandidaten gibt, der Zweitplatzierte einen Punkt weniger als der Erstplatzierte usw., oder der Erstplatzierte erhält so viele Punkte, wie der Wähler Kandidaten einen Rang zugeordnet hat, der Zweitplatzierte wiederum einen Punkt weniger usw. Mit der zweiten Methode soll verhindert werden, dass ein Wähler nur seinem Lieblingskandidaten einen Rang zuweist, dieser dann die Höchstpunktzahl erhält und alle anderen Kandidaten leer ausgehen. Es ist nicht bekannt, dass dieses System heutzutage bei politischen Wahlen Anwendung findet, in anderen Zusammenhängen schon, z.B. bei der Ermittlung des Siegers beim Eurovision Song Contest.