Sainte-Laguë-Verfahren

Dieses Verfahren, auch als Webster-Verfahren und als Methode der ungeraden Zahlen bekannt, wird seit 2009 bei Bundestagswahlen eingesetzt und kommt auch bei Wahlen in verschiedenen Bundesländern zum Einsatz. Von den eingesetzten Algorithmen ähnelt dieses Verfahren dem d’Hondt-Verfahren, allerdings gibt es hierbei – anders als bei d’Hondt – keine eventuelle Bevorzugung großer Parteien und auch die beim Hare-Niemeyer-Verfahren möglichen Probleme, etwa das Alabama-Paradoxon, sind ausgeschlossen. Auch bei diesem Verfahren führen mehrere Varianten, das Höchstzahlverfahren, das Rangmaßzahlverfahren und das Divisorverfahren mit Standardrundung zum identischen Ergebnis hinsichtlich der Sitzzuteilung. Beim Höchstzahlverfahren wird hier durch die ungeraden Zahlen 1,3,5,… oder alternativ dazu durch 0,5 – 1,5 – 2,5 – … dividiert, danach werden wieder für die daraus sich ergebenden Höchstzahlen bei der höchsten beginnend die Mandate bis zur Erreichung der Gesamtzahl verteilt. Beim Rangmaßzahlverfahren wird der Kehrwert der jeweiligen Höchstzahlen gebildet, dieser Wert ergibt multipliziert mit der Gesamtstimmenzahl die sogenannte Rangmaßzahl. Die Sitze werden dann beginnend mit der kleinsten Rangmaßzahl zugeteilt. Beim Divisorverfahren wird auch hier durch eine geeignete Zahl (Stimmen pro Sitz) dividiert, die Sitzzuteilung erfolgt nach Standardrundung. Bei der Bundestagswahl wird das Divisorverfahren eingesetzt.

 

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