Dean-Verfahren

Auch das Dean-Verfahren stellt ein Divisorverfahren dar, wobei in diesem Fall eine harmonische Rundung durchgeführt wird, ein Algorithmus mit Höchstzahlverfahren ist hier ebenfalls möglich. Ausgangspunkt für die Sitzzuteilung ist auch bei diesem Verfahren die Division durch den geeigneten (Stimmen pro Sitz) Divisor. Nun wird beim Dean-Verfahren harmonisch gerundet, es wird also das harmonische Mittel der beiden Zahlen berechnet, auf die auf- oder abgerundet werden soll und damit die Rundungsgrenze festgelegt. Das harmonische Mittel ergibt sich aus dem Kehrwert des arithmetischen Mittels der Kehrwerte der beiden Zahlen. Wenn der Quotient etwa zwischen 2 und 3 liegt, wird eine Rundungsgrenze von 2,4 herangezogen, da das der Kehrwert ist von (1/2 + 1/3):2 = 5/12. Da das harmonische Mittel von 0 und 1 gleich 0 ist, ergibt sich auch bei diesem Verfahren, dass jede Partei, wenn sie wenigstens eine Stimme erhalten hat, einen Sitz zugeteilt bekommt. Beim Höchstzahlalgorithmus werden beim Dean-Verfahren die Stimmenzahlen der Parteien nacheinander durch die harmonischen Mittel von 0 und 1, 1 und 2, 2 und 3 usw., also durch 0, 1 1/3, 2 2/5, 3 3/7 usw. dividiert, danach werden die Sitze entsprechend der größten Höchstzahlen den Parteien zugeteilt. Da das harmonische und das geometrische Mittel nicht sehr weit auseinanderliegen und die Differenz immer kleiner wird, je größer die Zahlen sind, sind die Ergebnisse des Dean-Verfahrens oftmals gleich denen des Hill-Huntington-Verfahrens.

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